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Korrektur und Storno

Eine finalisierte Rechnung wird nicht nachträglich überschrieben. Korrigieren Sie stattdessen den passenden Teil des Vorgangs: Zahlungsdaten über die Zahlungskorrektur, Verwaltungsdaten im Verwaltungsabschnitt oder den Rechnungsbeleg über den Storno-Prozess.

Vorab nötig: Für einen Storno ist die Originalrechnung nicht Entwurf und nicht bereits Storniert. Stornogrund und optionale Notiz sind fachlich abgestimmt.

Schritte​

  1. Öffnen Sie die fehlerhafte Rechnung und prüfen Sie Rechnungsnummer, Status, Zahlungen und verknüpfte Folgedokumente.
  2. Entscheiden Sie zuerst, ob nur eine Zahlung oder nur eine Verwaltungsangabe falsch ist. Nutzen Sie dann die passende Funktion aus Zahlungen und Rechnungsverwaltung.
  3. Wenn der Rechnungsbeleg selbst korrigiert werden muss, wählen Sie Stornieren / Korrigieren.
  4. Erfassen Sie Stornogrund, Notiz und die im Dialog angeforderten Angaben.
  5. Speichern Sie den Storno und prüfen Sie:
    • Originalrechnung: Status Storniert,
    • verknüpftes Folgedokument: eine Gutschrift wird erstellt,
    • beim Grund „Fehler, Storno und Neu“: zusätzlich ein neuer Entwurf zur erneuten Bearbeitung.
  6. Nach der Bestätigung bleiben Sie in der stornierten Rechnung. Unter Verknüpfte Stornos und Korrekturbelege öffnen Sie per Klick die Gutschrift und den neuen Entwurf; auf deren Seiten führt der Verweis Referenz zurück zur ursprünglichen Rechnung. Prüfen Sie die Verknüpfungen und finalisieren Sie einen neuen Entwurf erst nach vollständiger fachlicher Prüfung.

Warnungen​

  • Ein Entwurf wird nicht storniert; er kann vor der Finalisierung gelöscht werden.
  • Eine bereits stornierte Rechnung kann nicht nochmals storniert werden.
  • Das Storno macht das Original nicht unsichtbar und ersetzt seinen Inhalt nicht. Das Original bleibt als stornierter Vorgang nachvollziehbar; die Anwendung erstellt ein Folgedokument.
  • Ein Storno ist keine Zahlungskorrektur. Korrigieren Sie eine falsch erfasste Zahlung über die dafür vorgesehene Funktion, damit Rechnungsfassung und PDF unverändert bleiben.
  • Stimmen Sie Stornogrund und Neuausstellung mit dem internen Freigabeprozess Ihrer Schule ab.