Korrektur und Storno
Eine finalisierte Rechnung wird nicht nachträglich überschrieben. Korrigieren Sie stattdessen den passenden Teil des Vorgangs: Zahlungsdaten über die Zahlungskorrektur, Verwaltungsdaten im Verwaltungsabschnitt oder den Rechnungsbeleg über den Storno-Prozess.
Vorab nötig: Für einen Storno ist die Originalrechnung nicht Entwurf und nicht bereits Storniert. Stornogrund und optionale Notiz sind fachlich abgestimmt.
Schritte
- Öffnen Sie die fehlerhafte Rechnung und prüfen Sie Rechnungsnummer, Status, Zahlungen und verknüpfte Folgedokumente.
- Entscheiden Sie zuerst, ob nur eine Zahlung oder nur eine Verwaltungsangabe falsch ist. Nutzen Sie dann die passende Funktion aus Zahlungen und Rechnungsverwaltung.
- Wenn der Rechnungsbeleg selbst korrigiert werden muss, wählen Sie Stornieren / Korrigieren.
- Erfassen Sie Stornogrund, Notiz und die im Dialog angeforderten Angaben.
- Speichern Sie den Storno und prüfen Sie:
- Originalrechnung: Status Storniert,
- verknüpftes Folgedokument: eine Gutschrift wird erstellt,
- beim Grund „Fehler, Storno und Neu“: zusätzlich ein neuer Entwurf zur erneuten Bearbeitung.
- Nach der Bestätigung bleiben Sie in der stornierten Rechnung. Unter Verknüpfte Stornos und Korrekturbelege öffnen Sie per Klick die Gutschrift und den neuen Entwurf; auf deren Seiten führt der Verweis Referenz zurück zur ursprünglichen Rechnung. Prüfen Sie die Verknüpfungen und finalisieren Sie einen neuen Entwurf erst nach vollständiger fachlicher Prüfung.
Warnungen
- Ein Entwurf wird nicht storniert; er kann vor der Finalisierung gelöscht werden.
- Eine bereits stornierte Rechnung kann nicht nochmals storniert werden.
- Das Storno macht das Original nicht unsichtbar und ersetzt seinen Inhalt nicht. Das Original bleibt als stornierter Vorgang nachvollziehbar; die Anwendung erstellt ein Folgedokument.
- Ein Storno ist keine Zahlungskorrektur. Korrigieren Sie eine falsch erfasste Zahlung über die dafür vorgesehene Funktion, damit Rechnungsfassung und PDF unverändert bleiben.
- Stimmen Sie Stornogrund und Neuausstellung mit dem internen Freigabeprozess Ihrer Schule ab.