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Entwurf und Positionen bearbeiten

Eine neue Schülerrechnung beginnt als Entwurf (Entwurf). In diesem Status können Sie den Beleginhalt prüfen und bearbeiten, bevor die Rechnung finalisiert wird.

Vorab nötig: Sie können Schülerrechnungen erstellen oder bearbeiten. Ein Schüler, ein gültiger Vertrag und abrechenbare Unterrichtsanteile sind vorhanden. Für eine neue Position ist ein aktives Fach verfügbar.

Welche Unterrichte in die Rechnung kommen​

  • Erteilte Unterrichte bis zum Stichtag, wenn der Schüler anwesend war oder unentschuldigt fehlte.
  • Kostenpflichtig abgesagte Unterrichte, bei denen die Verwaltung „trotzdem abrechnen“ gewählt hat.
  • Nicht enthalten sind geplante Unterrichte, abgesagte ohne Kosten und entschuldigt Fehlende. Die Verwaltung kann das je Unterricht abweichend festlegen.

Schritte​

  1. Erstellen Sie eine Schülerrechnung aus dem Schüler- und Vertragskontext. Sie wird als Entwurf angelegt.
  2. Öffnen Sie das Rechnungsdetail und prüfen Sie Empfänger, Leistungszeitraum und Fälligkeitsdatum.
  3. Prüfen oder bearbeiten Sie die Positionen: Datum, Fach, Einheiten und Einzelpreis. Bei Berechtigung können Sie Positionen hinzufügen oder entfernen.
  4. Prüfen Sie Rabatt, Zwischensumme, Steuer und Endbetrag. Der Steuersatz wird aus den Firmendaten übernommen und ist im Rechnungsdetail nicht editierbar.
  5. Prüfen Sie die Gruppierung und PDF-Strategie für diese Rechnung. Speichern Sie den Entwurf.
  6. Wenn der Entwurf nicht benötigt wird, löschen Sie ihn nur nach Prüfung; dadurch werden die zugehörigen Unterrichtsanteile wieder für die Abrechnung freigegeben.

Warnungen​

  • Nur Entwürfe lassen sich inhaltlich bearbeiten oder löschen. Ab Offen sind Positionen und Rechnungsfassung schreibgeschützt.
  • Dieselbe Lektion darf innerhalb einer Rechnung nicht mehrfach als Position verwendet werden.
  • Ein Rabatt unter null oder über der Nettosumme wird abgelehnt.
  • Bei Gruppenunterricht wird pro Schüleranteil abgerechnet. Eine bereits für diesen Schüler abgerechnete Lektion kann nicht nochmals aufgenommen werden.
  • Verlassen Sie eine Bearbeitung nicht unbemerkt: Die Anwendung weist bei ungespeicherten Änderungen auf den offenen Bearbeitungsstand hin.